Ausschreibungen Stellplätze
Wichtige Fragen welche uns oft gestellt werden:
Wann erscheinen die Ausschreibungen?
Die Stellplätze werden zwei Mal im Jahr (ca. August und Februar) ausgeschrieben.
Wie kann ich mich auf die Warteliste setzten lassen?
Kontaktiere uns bitte per E-Mail an office@die-neue-zeit.ch , mündliche Aufnahmeanfragen werden nicht mehr entgegengenommen.
Wenn ich bereits in einem Objekt zur Untermiete bin, erhalte ich dann den Zuschlag beim Vergabeprozess?
Leider nein. Die Vergabe geht nach Warteliste, eine vorgängige Untermiete bringt keinerlei Vorteile.
Kann ich jemandem bestimmtes meinen Wohnwagen übergeben?
Ja und nein. Man kann den Wohnwagen separat verkaufen, dieser muss jedoch somit vom Platz entfernt werden. Der Platz wird ausschliesslich von der Stiftung mittels der Warteliste weitergegeben. Persönliche Vorzüge des Verkäufers in Bezug auf die Nachfolge, werden nicht berücksichtigt. An eigene Kinder kann der Platz ohne die Ausschreibung weitergegeben werden.
Wie ist meine Wartelistenposition?
Die Positionen auf der Warteliste kennt nur die Betriebsleitung, sie werden nicht bekannt gegeben. Wir machen das um gegenseitige Absprachen sowie Bestechungsversuche zu verhindern.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Asterix und Obelix interessieren sich für den selben Platz. Asterix weiss, dass Obelix länger auf der Warteliste ist. Dieses Wissen bietet die Grundlage für mögliche Verhandlungen und Absprachen.
Was muss ich tun, wenn mir kein Objekt einer Ausschreibung zusagt, ich jedoch auf der Warteliste bleiben möchte?
Eine kurze Mail an office@die-neue-zeit.ch mit dem Satz «Ich möchte auf der Warteliste bleiben» senden.
Wie lange ist die Warteliste?
weit über Hundert
Der Ablauf der Kündigung und Vergabe ist jeweils folgendermassen:
- Kündigungen einreichen – bis 30. Juni oder 31. Dezember
- Sie Stellplatzkommission (SteKo) bereitet die Ausschreibung vor (Daten erfassen, Foto machen, Bedingungen klären etc.)
- Die Ausschreibung wird per E-Mail an diejenigen auf der Warteliste verschickt.
- Die InteressentInnen können die Objekte besichtigen
- Die InteressentInnen können sich auf die ausgeschriebenen Stellplätze bewerben
- Nicht interessierte der Warteliste bestätigen, dass sie weiterhin auf der Warteliste bleiben wollen
- Die SteKo vergibt die Plätze aufgrund der Position auf der Warteliste (Details dazu findest du in der Tabelle unten
- Die InteressentInnen werden informiert
- Die (Schlüssel)-Übergabe wird vereinbart
- Der Mietvertrag für den Stellplatz und ggf. den Übernahmevertrag werden unterschrieben
- Die Rechnung für den Jahresbeitrag sowie die Kaution wird gestellt
Die Stellplatzausschreibung wird jeweils per Email verschickt
Die Stellplatzausschreibung wird nur an die Interessentinnen auf der Stellplatz-Warteliste verschickt. Das Email enthält einen Anhang mit den Objekten und dem Anmeldeformular.
→ Weitere Infos zu den Stellplätzen, deren Kündigung & Vergabe und zur Warteliste findest du hier.