Bauten auf Stellplätzen

Ende 2017 wurde durch die Gemeinde Gampelen ein Baustopp für alle unsere Stellplätze erlassen, nachdem ein Thieller bei der Gemeinde Beschwerde wegen mutmasslich unrechtmässigen Bauten eingereicht hatte. Im Sommer 2018 hat die Betriebsleitung eine umfassende Bestandsaufnahme erstellt und im Oktober war eine Delegation der Gemeinde auf dem Gelände, um die kritischen Bauten zu begutachten und zu dokumentieren. Das Gespräch war wohlwollend, jedoch wird sich der Verhandlungsprozess noch einige Zeit hinziehen. Wie mit den bestehenden fragwürdigen Bauten umzugehen ist und was für Bauten künftig möglich sein werden, wird sich erst in den nächsten Monaten / Jahren zeigen.

Wir werden auf dieser Seite laufend zum Stand der Verhandlungen informieren.

→ Bitte beachtet dazu auch das jeweils aktuelle “Interne Bau- & Nutzungsreglement Stellplätze” (unter Downloads) sowie die Infos betreffend “Alternative / ökologische Mobilheime” und dem “«Thieller Musterhaus»-Wettbewerb (2019-2020)“.

Fragen & Antworten zu Bauten auf Stellplätzen

In unserem “FAQ zu Bauten auf Stellplätzen” beantworten wir wiederkehrende Fragen zu diesem Thema:

FAQ – Fragen und Antworten zu Bauten auf Stellplätzen


Grundlegendes

(Auszug aus dem internen Bau- & Nutzungsreglement Stellplätze)

Auf dem Gelände ist gemäss Uferschutzplan in der Zone 1 das Aufstellen von Mobilheimen gestattet. Die Gestaltung ist frei. Das Anschliessen der Mobilheime an die Kanalisation ist nicht erlaubt. Feste Bauten sind verboten. Die Mobilheime dürfen keine feste Verbindung mit dem Boden haben und sollen innert Tagesfrist versetzt werden können.

Der Ersatz und jede bauliche Veränderung müssen vor der Realisierung durch die Betriebsleitung (BL) bewilligt werden. Darunter fallen insbesondere auch die Umgebungsgestaltung und der Einbau einer Heizung sowie Dächer, Vor- und Anbauten, Terrassen, Sonnenstoren, Bodenplatten, Gerätekisten, Blumenkisten, Sichtschutz, elektrische Anlagen, Fahrradständer, Bäume, Büsche etc…

Auf Grund laufender Verhandlungen mit den Behörden wegen der Umsetzung nationaler und kantonaler Schutzbestimmungen (Gewässerraum, Moor- und Auenschutz, Vogelschutz, Landschaft- und Naturschutz) gelten bis auf weitere folgende Bestimmungen:

Es können, nach erfolgter Bewilligung durch die Betriebsleitung, folgende Arbeiten ausgeführt werden:

  • Aufstellen und Ersetzen von Mobilheimen.
  • Aufstellen und Reparieren von Vorzelten.
  • Reparaturen von bestehenden Überdachungen – ohne Tragkonstruktion – wie z.B. Auswechseln einzelner defekten Platten oder anderer Teile der Dacheindeckung.
  • Auswechseln von einzelnen Konstruktionsteilen wie Stützen oder Träger von bestehenden Überdachungen (max. 1/2 der vorhandenen Konstruktionsteile).
  • Auslegen von Platten als Weg (1 Plattenbreite als Wegverbindung zwischen Hauptweg und Eingang des Wohnwagens/Bauwagens).
  • Überdächer ohne Zusatzstützen, die das Wohnobjekt nicht mehr als 30 cm überragen.

Fristen & Zeiten für Bauanfragen und Bauarbeiten

Die Bearbeitung einer Anfrage kann mehrere Wochen dauern. Anfragen sollten also möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wohnobjektwechsel und grössere Arbeiten sind so zu planen, dass sie im Winterhalbjahr in Absprache mit der Betriebsleitung durchgeführt werden können. Während des Sommerhalbjahres (Mai-September) sind lärmintensive Arbeiten und Arbeiten mit externen Handwerkern zu unterlassen, und es gelten immer auch die Ruhezeiten gemäss Geländeordnung.

→ Achtung: Vor und während der Hochsaison, also von ca. April-August, bearbeitet die Betriebsleitung in der Regel keine Bauanfragen.

Form der internen Bauanfrage

Es muss eine schriftliche Anfrage eingereicht werden, die mindestens Folgendes beinhaltet:

  • Name, Adresse und Kontaktdaten des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin, Stellplatznummer und Unterschrift
  • Angaben zum geplanten neuen Wohnobjekt respektive zu den geplanten baulichen Veränderungen (inklusive Angaben zu Baumaterialien, Farben, Terminvorstellungen etc.).
  • Vermasste Skizze des Stellplatzes im aktuellen Zustand (inklusive Höhenangaben).
  • Vermasste Skizze des Stellplatzes im geplanten Zustand (inklusive Höhenangaben).
  • Bei Neubauten, Vergrösserungen, Umplatzierungen oder anderen grösseren Veränderungen im Aussenbereich muss der/die Antragstellende von allen direkt betroffenen Nachbar*innen vorgängig eine Stellungnahme einholen und diese schriftlich belegen.

→ Das vollständige “Interne Bau- & Nutzungsreglement Stellplätze” findest du unter Downloads