Das Gelände wird nach reformerischen Grundsätzen und nicht gewinnorientiert geführt. Im Laufe der Geschichte hat sich eine besondere Geländekultur entwickelt, die wir schätzen und weiterpflegen.

Die bewusst einfache und gesunde Lebensführung, die gegenseitige Hilfsbereitschaft, die Anrede mit „du“, der Verzicht auf aufreizende Kleidung und Statussymbole, der weitgehende Verzicht auf elektrische und elektronische Geräte, das Verbot von Alkohol, Tabak und Fleisch und die aktive Prävention vor Grenzüberschreitungen und Übergriffen sind zentrale Themen bei uns.

Lage & Umgebung

Unser Gelände ist wunderschön gelegen im Drei-Seen-Land, direkt am Ufer des Neuenburgersees und angrenzend an das Naturschutzgebiet “Fanel – Grande Cariçaie” – notabene ein Flachmoorschutzgebiet von nationaler Bedeutung und ein internationales Zugvogelreservat. Das seichte Seeufer lädt zum planschen, weit hinauswaten, schwimmen, paddeln und surfen.

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Der Neuenburger-, Bieler- und Murtensee, der angrenzende Jura, die Weinberge der Romandie, die Städte und Städtchen der Region. Natur und Kultur umgeben uns. Die Drei-Seen-Region ist bekannt für seine landschaftliche Schönheit und lädt zu Entdeckungstouren.

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Philosophie & Kultur

Zur unserer besonderen Geländekultur gehören:

  • Die bewusst einfache Lebensführung
  • Die gesunde Ernährung
  • Die Anrede mit „du“ und Vornamen
  • Das Nacktsein, wenn immer möglich
  • Der Verzicht auf aufreizende Kleidung
  • Der Verzicht auf auffälligen Schmuck und auf andere
    Statussymbole
  • Der weitgehende Verzicht auf elektrische und elektronische Geräte
  • Das Verbot von Alkohol, Tabak und Fleisch auf dem ganzen Gelände
  • Den Einbezug und das freiwillige Engagement aller hinsichtlich
    Geländeunterhalt & -entwicklung
  • Die aktive Prävention vor sexuellen Übergriffen

Sitten & Regeln

Daraus ergeben sich folgende Sitten und Regeln:

  • Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem ganzen Gelände nur mit audrücklicher Bewilligung der Betriebsleitung erlaubt. Dies gilt auch für reine Naturaufnahmen und wenn keine Personen auf den Aufnahmen erkennbar sind.
  • Die Benützung von Mobiltelefonen, Tablets etc. auf dem Gelände und insbesondere auf den Liegewiesen, Sportplätzen und im/am See ist unerwünscht. Wir bitten euch diese nur ausserhalb der sensiblen Zonen zu benutzen.
  • Kein Abspielen von Musik über Lautsprecher. Musikgeräte im Freien nur mit Kopfhörern. In Wohnobjekten die Lautstärke maximal auf Zimmerlautstärke einstellen.
  • Von 12 bis 14 Uhr ist Mittagsruhe, von 23 bis 8 Uhr gilt Nachtruhe. Während diesen Ruhezeiten sind das Lärmen und das Fahren mit Motorfahrzeugen auf dem Geländeareal zu unterlassen.
  • Bekleidungsregeln:
    • Es ist in Ordnung, wenn insbesondere Kinder und Jugendliche nicht immer nackt sein möchten.
    • Wer sich bedecken will, trägt „lockere“ Kleidung (Hemden, Hosen, Röcke, Tücher etc.).
    • Badehosen & -kleider, Bikinis, Hotpants, Tangas, BH’s (ohne Shirt drüber) und ähnliches werden nicht toleriert.
    • Beim Baden im See sind wir jedoch alle immer nackt! Wer nicht nackt baden will muss in den Kanal…
    • Im Laden und Restaurant bedecken wir uns mindestens im Intimbereich.
    • Beim Sitzen benützen wir immer eigene Sitzunterlagen, auch auf den Badeflössen und in der Sauna.

Die Geländeordnung und die Anweisungen der Betriebsleitung sind für alle Nutzer verbindlich.

Kurzfassung Gelände-Regeln & -Gebote (pdf, 239kb)

Zutritts- bestimmungen

Gemäss Geländerordnung sind nur Personen zutrittsberechtigt, die einem von der Stiftung anerkannten Naturistenverein angehören, sich vorgängig am Empfang registriert und die Eintrittsgebühr bezahlt haben.

Jede Person, welche zum ersten Mal auf das Gelände kommen muss einen Schnuppertag absolvieren, auch diejenigen, die bereits einem Naturistenverein angehören. Interessierte Personen, haben so die Gelegenheit, das Gelände kennen zu lernen.

mehr zu den Zutrittsbestimmungen und zu Schnuppertagen

Prävention

Übergriffe auf Kinder, aber auch auf Jugendliche und Erwachsene, sind ein gesamtgesellschaftliches Thema. Sie kommen im privaten Bereich der Familie vor, in öffentlichen Institutionen und nicht zuletzt auch im Freizeitbereich. Der Stiftungsrat hat deshalb die Präventionskommission (PräKo) beauftragt ein Präventionskonzept auszuarbeiten.

→ mehr zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergiffen

Hochwasser in Thielle?

Hier findest du Informationen zum Pegelstand und dazu ab wann der Seewasserpegel für die Wohnwagen in Thielle kritisch wird.

 

Wir beziehen uns auf die Hydrodaten des Bundesamtes:

https://www.hydrodaten.admin.ch/de/seen-und-fluesse/stationen-und-daten/2642

Ab einem Pegelstand von 429.75 m ü.M. beginnt das Wasser zwischen Hafen und Seerosenteich zu überlaufen.

Ab 430 m ü.M. steigend ist mit Schäden in den Wohnwagen zu rechnen.

Bei den Hydrodaten des Bundesamtes gibt es auch immer eine Prognose, welche euch anzeigt: Steigt es noch oder fällt das Wasser wieder.

Das Hochwasser 2021 hatte einen maximalen Pegelstand von 430.71 m. ü.M.