Infos zum Winterbetrieb

(ca. Mitte Oktober – Mitte April)

Während dem Winterhalbjahr ist das Gelände für Tages- , Ferien- und Schnuppergäste geschlossen, nur Gäste mit persönlicher Saisonkarte haben Zutritt zum Gelände.

Tagesgäste ohne persönliche Saisonkarte haben keinen Zutritt zum Gelände, das gilt insbesondere auch für die Sauna-Benützung!

InhaberInnen einer Saisonkarte haben ganzjährig Zutritt auf das Gelände und können die Sauna besuchen und die Infrastruktur in eingeschränktem Umfang nutzen:

  • Sauna: In der Wintersaison wird die Sauna durch die AG-Wintersauna betreut. Das Gelände ist „nur“ für die Bereitstellung des Holzes und eine wöchentliche Reinigung (idR. montags) verantwortlich. Zur Organisation des Einheizens (Mi. ab 18h, Sa. ab 18h und So. ab 10h) hängt bei der Sauna eine Liste aus. Bitte tragt euch nach Möglichkeit in der Liste ein. Ist ausnahmsweise kein Mitglied der der AG anwesend resp. hat sich niemand in die Liste eingetragen, darf/muss der/die erste Sauna-BesucherIn den Ofen selber einheizen. Eine Anleitung zum richtig einheizen ist ausgehängt. Beachte, dass die Sauna ca. 1 Std. vorher eingeheizt werden muss. Und bitte beachte auch die Infos zu den Betriebszeiten und Kosten der Sauna und vor allem zu den Corona-bedingten Einschränkungen.
  • Sanitäranlagen & Waschmaschine: Ab dem Herbstarbeitstag und bis zum Frühlingsarbeitstag sind die Sanitäranlagen geschlossen, nur noch die Dusche, das IV-WC und der Winterabwaschplatz im DB Süd (Sauna) sowie der Winter-Waschraum mit WC & Waschmaschine/Tumbler bei der Terrasse Lichthaus sind geöffnet. Diese Anlagen werden vom Gelände nur 1x wöchentlich gereinigt (idR. montags).
  • Aufenthalts-/TV-Raum, Halle: Der Aufenthaltsraum im Lichthaus und auch der TV-Raum im 1. OG sowie die Halle stehen allen offen. Die Nutzer sind angehalten selber für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen, das Gelände leistet „nur“ eine minimale wöchentliche Reinigung.
  • Selbstbedienungs-Kiosk Lichthaus: Der Kiosk wird aufgrund zu schlechten Ergebnissen (es „verschwindet“ zu viel Ware unbezahlt) weiter redimensionisiert. Es stehen nebst der Kaffeemaschine nur wenige Süssigkeiten, Kaltgetränke und Lebensmittel zur Auswahl.
  • Sonntagssuppe: Das Angebot einer Suppe im Lichthaus wird von Nutzern selbst organisiert, das Gelände hat damit nichts zu tun und kann keine Auskunft dazu geben.
  • Winternutzer: Als Winternutzer gelten Stellplatzmietende welche auch im Winterhalbjahr mehr als 5 Nächte pro Monat auf dem Gelände übernachten. Diese haben eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.- pro Monat und Person zu bezahlen. Betreffende beachten bitte das entsprechende Reglement (siehe unter Downloads) und melden sich im Büro.

Über die Weihnachts- & Neujahrstage haben wir jeweils 2-3 Wochen Betriebsferien, in dieser Zeit bleibt das Büro ganz geschlossen.

Beachte auch die Infos unter Saison- & Öffnungszeiten.